Privatgutachten für Privatpersonen und Unternehmen

Die Vorgehensweise bei Privatgutachten variiert mitunter stark zu jener bei Gerichtsgutachten. Hier gibt es meist keinen definierten Auftrag mit klaren Fragestellungen. Meist wird der Auftraggeber durch optische oder technische Mängel hellhörig und möchte eine unparteiische Meinung eines Sachkundigen Experten erfahren, hier kann ich als Sachverständiger leicht agieren, da es klare Punkte gibt, die abgearbeitet werden können!


Was jedoch, wenn es keine technische, sondern eine emotionale Unzufriedenheit gibt, da der Auftraggeber doch nicht das erhalten hat, was er sich zuvor gewünscht hat. Meist scheitert es hier an der Kommunikation zwischen AG und AN, da der Auftrag nicht klar definiert war, also der Wunsch nicht richtig kommuniziert wurde. Auch hier kann der Sachverständige weiterhelfen und die beiden „Streithanseln“ wieder zusammenführen, oftmals auch ohne Gutachtenerstellung!

Für folgende Unternehmen war ich bereits tätig:

  • Wohnungsgenossenschaft AURA, Wien

  • Strauss & Partner GmbH Wien

  • Fischpark Schopping Center GmbH Wiener Neustadt

  • Tiger Coating GMBH, Coburg Deutschland

Privatgutachten für öffentliche Auftraggeber

Hier ist es eigentlich ähnlich wie bei der Privatgutachtenerstellung für Privatpersonen und Unternehmen. Meist gibt es keine klar definierten Aufträge oder Fragestellungen! Oft sind es aber auch nur die Sicherheit, die ein öffentlicher Auftraggeber benötigt, wenn es zum Beispiel zu Baukostenüberschreitungen kommt und im Zuge einer gutachterlichen Tätigkeit überprüfen lässt, ob die Mehrkosten gerechtfertigt sind oder nicht!

Für folgenden öffentliche Auftraggeber war ich bereits tätig:

  • Gemeinde Wien (Rudolfstiftung Juchgasse)

  • Pensionsversicherungsanstalt Wien (Bad Schallerbach)

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